
OHNE BAYERN KEIN BIER – OHNE BIER KEIN BAYERN: 500 JAHRE BAYERISCHES REINHEITSGEBOT
Für die Schloss Kaltenberg Gruppe ist das Jubiläum 500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot eine Herzensangelegenheit. Anlässlich dieses Ereignisses erschien die Publikation »Ohne Bayern kein Bier – ohne Bier kein Bayern«, herausgegeben von Günter Albrecht und Luitpold Prinz von Bayern. Das Werk weist in 192 Seiten mit zahlreichen Abbildungen auf die Bedeutung des Reinheitsgebots in Geschichte und Gegenwart hin.
Die Landesverordnung, die das Bayerische Reinheitsgebot beinhaltet, das Herzog Wilhelm IV. von Bayern-München und sein Bruder Herzog Ludwig X. von Bayern-Landshut am 23. April 1516 unterzeichneten, bestimmte erstmals feste Brauzeiten, eine Obergrenze für den Bierpreis und vor allem die Beschränkung auf »allein Gerste, Hopfen und Wasser«, die drei »reinen« Zutaten, aus denen fortan überall in Bayern bestes Bier gebraut werden sollte.
Bier ist nicht einfach ein Getränk, es ist Kulturgut und Glaubensfrage. In Bayern gilt Bier sogar neben Feuer, Wasser, Erde und Luft als fünftes Element. Die Unterzeichnung des berühmten Reinheitsgebots jährte sich 2016 zum 500. Mal. Das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt gilt als Gründungsurkunde der bayerischen Braukunst: Ohne Bier wäre Bayern heute ein anderes Land.