DER WITTELSBACHER AUSGLEICHSFONDS – DEM KÖNIGLICHEN ERBE VERPFLICHTET
Seit 1923 regelt eine Stiftung – der Wittelsbacher Ausgleichsfonds – die vermögensrechtlichen Belange des vormaligen bayerischen Königshauses. Mit dem Fonds sollte das Privatvermögen der Familie Wittelsbach, das während der Monarchie in das Staatsvermögen Bayerns eingebracht worden war, entflechtet werden. Dazu zählten Schlösser, Immobilienbesitz, land-, und forstwirtschaftliche Betriebe sowie umfangreiche Kunstsammlungen.
Im Gegenzug überließ das Haus Wittelsbach große Teile seines Vermögens dem bayerischen Staat, unter anderem zahlreiche Liegenschaften in München wie die Residenz, den Hofgarten, die Schlösser Nymphenburg und Schleißheim, sowie die Ludwig-Schlösser Neuschwanstein, Herrenchiemsee und Linderhof.
Mit der Überlassung unzähliger Denkmäler, Schlösser und Kunstwerke, die zum größten Teil in den staatlichen bayerischen Kunstsammlungen bis heute der Öffentlichkeit zugänglich sind, wurde der Grundstein für den Freistaat Bayern als erstklassigen Kunst- und Kulturstandort in Europa gelegt.
Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds fungiert dabei als Garant für die ungeschmälerte Erhaltung dieses einmaligen Kunstschatzes, den die Familie Wittelsbach in mehr als achthundert Jahren durchgehender Regentschaft geschaffen hat.